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einstweilige Verfügung noun {f}

eine einstweilige Verfügung/einstweilige Verfügung, einstweilige Verfügungen/einstweiligen Verfügungen/keine einstweiligen Verfügungen   /ˈaɪ̯nstˌvaɪ̯lɪɡə fɛɐ̯ˈfyːɡʊŋ/
  • Recht: Verfahren im Zivilprozess, mit dem bis zu einer Entscheidung in einem allgemeinen Zivilprozess (dem sogenannten Hauptsacheverfahren) einstweilen Rechte gesichert oder Rechtsverhältnisse geregelt werden können
förfarande i brådskande fall
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